- Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch Schaffung und Verbreitung von Motivation zu gesundheitsförderndem Verhalten bei Menschen mit Diabetes mellitus.
- Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Bekanntmachung und Förderung von Maßnahmen zur Motivation der betroffenen Zielgruppen.
- Gewinnung von Botschaftern, die als Meinungsbildner – im Sinne des Stiftungszweckes – aktiv auftreten bzw. bereit sind, ihre Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit darzustellen.
- Entwicklung bzw. Bereitstellung von Programmen zur Lebensstil-Intervention.
- Bildung eines Forums zur positiven Beeinflussung von Menschen mit Diabetes.
- Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen.
- Vergabe von Preisen für Forschungswettbewerbe, einschlägige Veröffentlichungen oder Institutionen, die sich in herausragender Weise für die Stiftungsziele engagieren.
- Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben durch den Träger ihres Vermögens, die DDS.
Zweck, Projekte und Aufgaben der Stiftung stehen in Ergänzung zu denen des Trägers DDS.
Grundlage der Übereinkunft und Zusammenarbeit mit der DDS sind die dieser Satzung als Anlage beigefügten "Leitlinien zur Kooperation", aktuelle Fassung.
Im Falle erkennbarer Überschneidungen handelt sie nach Abstimmung und in Übereinstimmung mit der DDS.
- Die Stiftung entscheidet frei nach ihren finanziellen Möglichkeiten über die Art der Verwirklichung des Stiftungszwecks.